Scheidungsdauer: So lange dauert eine Scheidung in der Regel! - Scheidung Online

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Scheidungsdauer: So lange dauert eine Scheidung in der Regel!

So lange dauert die Scheidung

Die Dauer einer Scheidung läßt sich im allgemeinen nicht genau vorhersagen. Die Scheidungsdauer hängt nämlich von mehreren ganz individuellen Faktoren der Scheidungswilligen selbst ab.


1. Scheidungsdauer: welche Faktoren beeinflussen sie?

  • Auslastung und Bearbeitungsgeschwindigkeit des zuständigen Familiengerichts

  • Ist der Aufenthaltsort des Ehepartners bekannt?

  • Muss/wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt?

  • Sind die Rentenkonten beider Ehegatten bereits geklärt?



2. Wie lange dauert eine Scheidung im Normalfall?

Die Scheidungsdauer beträgt im "Normalfall" ca. 4 bis 6 Monate. "Normalfall" bedeutet in dem Fall eine einvernehmliche Scheidung, bei der der Versorgungsausgleich stattfindet und alle notwenigen Angaben bekannt sind. Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung bei der kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, beträgt ca. 1 - 3 Monate.
Sofern ein Ehegatte aber nicht bei der Aufklärung der Rentenanwartschaften mitwirkt, oder zum Beispiel der Aufenthaltsort eines Eheagtten nicht bekannt ist, kann sich die Dauer der Scheidung auch bis zu 1 Jahr und länger hinziehen.  Natürlich kann die Scheidung in
Ausnahmefällen auch kürzer oder länger dauern.


3. Wie kann die Scheidungsdauer verkürzt werden?

Die Scheidungsdauer
kann aber beschleunigt werden:

  • zügige Bearbeitung des Scheidungsantrags durch den spezialisierten Scheidungsanwalt (im Rahmen unserer Scheidung Online wird die Scheidung im Regelfall noch am gleichen Tag von uns beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Dies erreichen wir durch optimierte Arbeitsabläufe, die darauf abzielen die Scheidungsdauer für den Mandanten zu verkürzen)

  • Unterlagen zum Versorgungsausgleich zügig ausfüllen und beim Familiengericht einreichen, ohne die Fristen auszuschöpfen, zu verlängern oder verstreichen zu lassen.
  • Unverzügliche Einzahlung des Gerichtkostenvorschusses beim zuständigen Familiengericht (vorher nimmt das Gericht seine Arbeit nicht auf)

  • Umgehende Beantwortung von Rückfragen durch das Gericht oder den Rentenversicherungsträger durch die Ehegatten.

  • Eventuell Verzicht auf Versorgungsausgleich (wenden Sie sich für Fragen hierzu, bitte an uns)

  • Abtrennung des Versorgungsausgleichs nach 3 Monaten möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen von beiden Ehepartnern vorliegen und beide dies beantragen.



4. Wie lange dauern die einzelnen Verfahrensschritte von der Trennung bis zur Scheidung?

In folgender Tabelle finden Sie die einzelnen Abläufe während einer Scheidung und deren Dauer. Die Scheidungsdauer von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Sie wollen die Scheidungsdauer verkürzen?

Nutzen Sie unseren unverbindlichen Service und holen ein Angebot für Ihre schnelle Scheidung Online ein!

Expertentipp



Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl rät:

Die Dauer der Scheidung hängt von einigen Dingen ab, die die Ehepartner selbst beeinflussen können. Wichtig ist aber auch, sich mit der Scheidung an einen vertrauensvollen Scheidungsanwalt zu wenden, der am besten Fachanwalt für Familienrecht ist. Ein solcher kann in jedem Fall einen routinierten Verfahrensablauf bei einer Scheidung garantieren.

Wenn Sie zur Scheidungsdauer in Ihrem Fall Fragen haben, nehmen Sie gerne  Kontakt mit uns auf! Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl berät Sie gerne!

Trennung ->

Scheidungsantrag ->

Scheidungstermin ->

Scheidungsurteil


"Trennung von Tisch und Bett":
kein gemeinsames Wirtschaften, Keine sexuelle Gemeinschaft, keine gemeinsame Haushaltsführung;

Rechtliche Folgen:

  • Trennungsunterhalt

  • Kindesunterhalt

  • Steuern





Dauer: in der Regel 1Jahr;
in Ausnahmefällen kann sich das Trennungsjahr verkürzen
.


Scheidungsantrag muss von einem Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.


Rechtliche Folgen:

  • Stichtag für Versorgungsausgleich

  • Stichtag für Zugewinnausgleich

  • Folgen für Erbrecht



Dauer: ca. 2 - 3 Wochen vom Einreichen der Scheidung beim Familiengericht bis zur Zustellung des Scheidungsantrags beim anderen Ehepartner durch das Gericht;

danach:

- mit Versorgungsausgleich:

Warten auf die Auskünfte zum Versorgungsausgleich in der Regel 3-6 Monate (je nach Anzahl der Anwartschaften und Schnelligkeit der Rentenversorgungsträger);

- ohne Versorgungsausgleich: Warten auf Festsetzung Scheidungstermin durch Familiengericht, in der Regel 1-3 Monate (je nach Auslastung des Gerichts und des Richters)


Scheidungstermin muss von einem Scheidungsanwalt wahrgenommen werden. In der Regel müssen beide Ehepartner persönlich anwesend sein.

Rechtliche Folgen:

  • Lauf der Beschwerdefrist für die Scheidung, 1 Monat






Dauer: ca. 10 -15 Minuten


Rechtskräftiges Urteil des zuständigen Familiengerichs




Rechtliche Folgen:

  • nachehelicher Ehegattenunterhalt

  • Namensänderung möglich

  • Folgen für die Krankenversicherung



Dauer: bis zur Rechtskraft der Scheidung 1 Monat

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